versand-office AGB

§ 1. Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen   

  1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Transportbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten ausschließlich und für alle Verträge und die allgemeine Geschäftsbeziehung zwischen der Gostnorm AG, Kirchstr. 26 in 41849 Wassenberg  (im Folgenden „Gostnorm“ genannt) und ihren Vertragspartnern (im Folgenden „Kunde“, oder „Vertragspartner“; Gostnorm und Kunde oder Vertragspartner im Folgenden einzeln oder gemeinsam auch die „Partei/en“ genannt) über die Erbringung von Transportdienstleistungen einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen (im Folgenden „Transportvertrag“), die über die Webseiten/Versandportale www.rückversand.de,  www.rueckversand.de sowie www.versand-office.de und www.versandoffice.de (im Folgenden die „Webseite“) vereinbart werden.
  2. Diese AGB gelten für Verbraucher und für Unternehmer gleichermaßen, sofern nicht einzelne Regelungen als ausschließlich für eine der beiden Gruppen geltend benannt sind. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, auch solche, die in diesen AGB nicht erwähnte Gegenstände regeln, erkennt Gostnorm nicht an, es sei denn, Gostnorm hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
  4. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere des HGB oder bei grenzüberschreitenden Transporten das CMR-Übereinkommen, das Montrealer Überein-kommen oder das Warschauer Abkommen gelten vorrangig vor den AGB. Ist der Kunde ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gelten vorrangig vor den Regelungen des HGB und dieser AGB die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), jeweils in ihrer neuesten Fassung.

§ 2. Vertragsgegenstand und Leistungen von Gostnorm

  1. Gostnorm befördert die Sendungen nicht selber, sondern beauftragt, vornehmlich nach Wahl des Kunden, ein Speditions-, Transport- oder Express-Dienstleistungsunternehmen mit der Beförderung der Sendungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen richten sich nach dem vom Kunden ausgewählten Leistungsumfang, der regelmäßig in den von der Gostnorm angebotenen Services definiert und mündlich, schriftlich und elektronisch bestellbar ist. Hieraus ergeben sich zulässige Maße und Gewichte, Preise und Services der bestellten Sendungen. Allgemeine Geschäfts- und Transportbedingungen des jeweils ausgewählten Transportunternehmens (im Folgenden „Transportbedingungen“) werden dem Kunden bei Vertragsschluss des Transportvertrages zur Verfügung gestellt und finden auf den Transportvertrag zwischen der Gostnorm und dem Kunden entsprechende Anwendung, wobei die Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens bei Widersprüchen zu diesen AGB bezogen auf deren Geltungsanspruch vorgehen. Im Übrigen finden die Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens im Verhältnis zwischen den Parteien auf den Transportvertrag ergänzende Anwendung. Mit allem Vorstehenden erklärt sich der Kunde durch Abschluss des Transportvertrages mit der Gostnorm ausdrücklich einverstanden.
  2. Seitens Gostnorm wird dem Kunden der Paketschein unmittelbar nach der Bestellung im System zum Download hinterleget.  Die Einhaltung einer bestimmten Zustellfrist – soweit nicht ausdrücklich beauftragt – ist nicht geschuldet. Es ist der Gostnorm unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden freigestellt, Art, Weg und Mittel der Beförderung zu wählen und sämtliche Leistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Weisungen, die nach Übergabe einer Sendung vom Versender erteilt worden sind, müssen nicht befolgt werden. Die §§ 418 Abs. 1 – Abs. 5 und 419 HGB finden keine Anwendung.
  3. Die Zustellung erfolgt an den im System eingegebenen und auf der Sendung angegebenen Empfänger durch persönliche Übergabe. Sendungen an Empfänger in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Haftanstalten, Gemeinschaftsunterkünften, Krankenhäusern) können an eine von der Leitung der Einrichtung mit dem Empfang von Sendungen beauftragte Person zugestellt werden.
  4. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Übergabe auch an eine andere Person erfolgen darf, von der den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt ist. Hierzu zählen insbesondere Angehörige des Empfängers oder dessen Ehegatten, Angestellte des Haushaltes, Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers. Nach einem erfolglosen Zustellversuch hat der Transportdienstleister auch das Recht, die Sendung in einem Paketshop des Dienstleister zu hinterlegen und den Kunden über die Hinterlegung zu benachrichtigen, was als Zustellung gilt. Kann die Sendung nicht in der beschriebenen Art und Weise zugestellt werden, werden bei nationaler Zustellung maximal in der Regel 2, international in der Regel maximal 1 weitere/r Zustellversuch/e durchgeführt. Danach gilt die Sendung als unzustellbar. Ebenfalls als unzustellbar gelten Sendungen bei Angabe eines falschen Empfängers und Sendungen, deren Annahme verweigert wird.
  5. Die Gostnorm wird unzustellbare Sendungen zum Absender im Inland zurückbefördern lassen. Kann eine unzustellbare Sendung nicht an den Absender zurückgegeben werden, ist Gostnorm zur Öffnung berechtigt. Ist der Absender oder ein sonstiger Berechtigter nicht zu ermitteln oder ist eine Ablieferung bzw. Rückgabe der Sendung aus anderen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar, kann die Sendung nach den gesetzlichen Vorschriften verwerten, vernichten oder veräußern werden.
  6. Gostnorm behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die auf der Webseite angegebenen Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe zu verändern oder zu entfernen und neue Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe aufzunehmen. Einmal mit einem Kunden vertraglich vereinbarte Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe können die Parteien nur durch einvernehmliche Vereinbarung abändern. Dies gilt besonders bei den Preisen von im Vorfeld erworbenen Sendungsvolumen (gekaufte Anzahl von Sendungen). Diese bleiben bis zum vollständigen Abruf durch den Kunden in Kraft. Bei der Aufladung des Kundenkontos werden die jeweiligen Sendungen einzeln zum jeweils gültigen Tarif abgerechnet.
  7. Die Gostnorm wird für den Kunden ein Backoffice vorhalten. Um in dieses zu gelangen muss sich der Kunde unter Eingabe einer E-Mailadresse und eines Passwortes registrieren. Der Kunde hat darauf zu achten, dass das gewählte Passwort den üblichen Sicherheitsstandards entspricht. Sollte der Kunden feststellen, dass sich unbefugte Zugang zu seinem Account verschafft haben so wird er unverzüglich das Passwort ändern und die Gostnorm darüber in Kenntniss setzen.
  8. Für Privatpersonen wird die Gostnorm die Möglichkeit einer Retourabwicklung mit einem deutschen Händler auf den Seite www.rückversand.de, www.rueckversand.de, www.versand-office.de und www.versandfice.de bereitstellen. Damit erhält der Kunde die Möglichkeit seinen Rückversand von im Internet bestellten Waren gesetzeskonform dem in Deutschland ansässigem Händler zurück zu senden und die vorgeschriebene Retouranmeldung per E-Mail zu übermitteln. Der Kunde wird im System alle relevanten Daten zu der Retour eingeben. Gostnorm wird im Auftrag des Kunden den Widerruf gem. § 356 unter Verwendung des Muster-Widerrufsformulars nach Anlage 2 zum Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuches automatisch erstellen. Dabei trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der eingegebenen Daten der Kunde allein. Gostnorm wird über eigene Server den Widerruf per E-Mail an die Händler nach Generierung des Versandscheins übermitteln. Da die Gostnorm in diesem Zusammenhang als Erfüllungsgehilfe des Kunden auftritt, stellt der Kunde Gostnorm von Ansprüchen dritten frei, dies gilt besonders bei Vorwürfen zur Verteilung von Spam o.ä.
   
§ 3. Vertragsschluss und Vertragsverhältnis

  1. Die über die Webseiten abrufbaren Angebote sind bis zum Erwerb der jeweiligen Anzahl der Sendungen (Sendungsvolumen) unverbindlich und freibleibend. Dabei kann dem Kunden ein Mengenrabatt abhängig von der Anzahl der gekauften Sendungen gewährt werden.  Die Angebote wenden sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige natürliche sowie juristische Personen.
  2. Mit dem Erwerb eines Versandes oder eines Sendungsvolumen in der angeboten Paketgröße erhält der Kunde die Möglichkeit die gekaufte Anzahl der Sendungen jederzeit einzeln oder mehrere Sendungen auf einmal abzurufen und einen Transportvertrag für die jeweiligen Sendungen zu schließen.
  3. Der Abschluss des Transportvertrages zwischen den Parteien erfolgt ausschließlich unter Verwendung der entsprechenden Formulare und Prozesse auf der Webseite. Für einen wirksamen Vertragsschluss ist dabei Folgendes erforderlich: Vor Absenden seines Transportauftrags hat der Kunde die Möglichkeit, seine in das Auftragsformular von Gostnorm auf der Webseite eingegebenen und auf einer Bestätigungsseite zusammengefassten Daten zu kontrollieren und ggf. nochmals abzuändern. Mit dem Anklicken des Buttons „Sendung erstellen“ oder „Kostenpflichtig bestellen“ bestätigt der Kunde den zuvor eingegebenen Transportauftrag inklusiv sämtlicher angegebener Daten verbindlich und gibt damit ein Angebot im Rechtssinne gegenüber der Gostnorm ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch automatische E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen. Gostnorm speichert den zustande gekommenen Transportvertrag in Textform und sendet dem Kunden im Rahmen seiner Auftragsbestätigung ein entsprechendes Exemplar zu. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Exemplar samt AGB und der enthaltenen Widerrufsbelehrung (siehe hierzu ausführlich und unter Nennung der entsprechenden Voraussetzungen § 4 dieser AGB) für einen späteren Zugriff auszudrucken oder elektronisch zu speichern.
  4. Der Kunde verlangt und ist ausdrücklich damit einverstanden, dass Gostnorm bereits vor dem Ende der dem Kunden ggf. zustehenden Widerrufsfrist (siehe hierzu ausführlich und unter Nennung der entsprechenden Voraussetzungen § 4 dieser AGB) mit der Ausführung der Dienstleistung, die Gegenstand des Transportvertrages ist, beginnt. Dem Kunden ist bekannt, dass bereits mit vollständiger Vertragserfüllung durch Gostnorm das ihm gesetzlich zustehende Widerrufsrecht vorzeitig erlischt.
  5. Vertragsschluss und Kundendienstleistungen finden üblicherweise in deutscher Sprache statt, es sei denn, der Kunde hat hierfür auf der Webseite eine andere zur Verfügung stehende Sprachen gewählt. Der Austausch von Mitteilungen und Nachrichten zwischen Gostnorm und dem Kunden erfolgt üblicherweise per E-Mail, kann jedoch auch im Einvernehmen beider Parteien per Briefpost, Telefax, Telefon oder Live-Chat erfolgen.
  6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das durch den Kunden ausgewählte Transportunternehmen seine Dienstleistungen gegenüber Gostnorm rechtzeitig und vertragsgerecht erbringt. Ist dies nicht der Fall und ist Gostnorm infolgedessen an der Leistungserbringung mittels dieses zuvor durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens dauerhaft gehindert, so wird dem Kunden eine bereits gegenüber Gostnorm erbrachte Gegenleistung erstattet und der Transportvertrag rückabgewickelt. Der Vorbehalt gilt nicht im Falle von nur kurzfristigem Leistungsverzug oder wenn Gostnorm die Nichtleistung selbst zu vertreten hat.
  7. Der Kunde ist in der Regel zur vollständigen Vorauszahlung der zu erbringenden Dienstleistungen verpflichtet (Freimachung).
  8. Der Kunde ist mit Abschluss des Transportvertrages mit jeglicher Streckenführung und etwaigen Änderungen sowie Zwischenstopps einverstanden. Gostnorm ist nicht verpflichtet, Schnittstellenkontrollen vorzunehmen wird aber dem Kunden die Sendungsnummer zur Paketverfolgung zur Verfügung stellen.
  9. Bei einer Retourensendung an einen deutschen Händler wird die Gostnorm jeweils dem Händler wie auch dem Kunden das ausgefüllte Widerrufsformular mit einer entsprechenden Sendungsverfolgungsnummer per E-Mail übermitteln. Nach Ankunft der Sendung beim Händler wird die Gostnorm keine Empfangsbestätigung an den Kunden übermitteln. Sendungsdaten werden im persönlichen Bereich des Kunden für min. 12 Monate gespeichert.
 
§ 4. Widerrufsrecht des Kunden

  • Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (zur Definition siehe §1 Abs. 2. dieser AGB), steht ihm gemäß § 356 BGB ein Widerrufsrecht zu. Über den Inhalt des Widerrufsrechts belehrt Gostnorm den Kunden wie folgt mit folgender Widerrufsbelehrung:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Gostnorm AG, Kirchstr. 26, 41849 Wassenberg, widerruf@rueckversand.de, Telefon: +49 2432/93478-11, Fax: +49 2432/93478-29) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen:

Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.



Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

- An Gostnorm AG, Kirchstr. 26, 41849 Wassenberg, widerruf@rueckversand.de, Fax: +49 2432/93478-29

- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden

- Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

- Bestellt am (*)/erhalten am (*)

- Name des/der Verbraucher(s)

- Anschrift des/der Verbraucher(s)

- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

- Datum

__________________

(*) Unzutreffendes streichen.




  • Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde.
  • Für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind (zur Definition siehe Ziffer §1 Abs. 2 dieser AGB), gilt vorbenanntes Widerrufsrecht nicht. Hiervon unberührt bleiben die Gewährleistungsrechte des Unternehmers nach diesen AGB.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die von Gostnorm übermittelten AGB samt der enthaltenen Widerrufsbelehrung für einen späteren Zugriff auszudrucken oder elektronisch zu speichern.
§ 5. Entgelt und Transportkosten

  1. Der Kunde ist verpflichtet, für jede Leistung das vertraglich vereinbarte Entgelt zu zahlen. Auf den Webseiten angegebene Entgelte verstehen sich bei Fehlen einer ausdrücklichen, anderweitigen Bestimmung als Bruttopreise.
  2. Der Kunde erstattet Gostnorm über das vereinbarte Entgelt hinaus sämtliche Kosten, die Gostnorm bzw. das durch den Kunden ausgewählte Transportunternehmen aus Anlass der Beförderung des Transportgegenstands im Interesse des Kunden berechnet (Abgaben, Lagerentgelte usw.). Dies gilt besonders bei abweichenden Paketmaßen und Paketkategorien die der Kunde bei der Schließung des Transportvertrages angegeben oder ausgewählt hat. Gostnorm wird ein automatisches computergestütztes System zur Sendungsdatenprüfung einsetzen und das zu wenig bezahlte Entgelt automatisch nachberechnen.
  3. Der Kunde stellt Gostnorm insoweit von sämtlichen gelten gemachten Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern hin vollumfänglich frei. Weiterhin ist der Kunde zum Ersatz derjenigen Kosten verpflichtet, die aus Anlass einer Lagerung, Rücksendung oder aus einer sonstigen besonderen Behandlung seines Transportgegenstands entstehen. Sämtliche dieser Kosten sind auf Anforderung durch Gostnorm sofort fällig. Der Empfänger eines Transportgegenstands kann bei unfreien Sendungen das Beförderungsentgelt sowie sonstige auf der Sendung lastende Kosten (einschließlich einer dafür anfallenden Bearbeitungsgebühr) mit befreiender Wirkung für den Kunden übernehmen. Verweigert der Empfänger jedoch eine entsprechende Übernahme offener Kosten, gilt dies als Annahmeverweigerung; der Kunde bleibt zur Zahlung verpflichtet.
  4. Der Kunde ist berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt mittels der ihm bei Vertragsschluss zur Auswahl gestellten Zahlungsmittel zu begleichen. Hierzu gehören in der Regel insbesondere, aber nicht ausschließlich entgeltfrei die Sofortüberweisung und gegen Gebühr von 50 Cent inkl. MwSt. von 19% PayPal. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (zur Definition siehe § 1. Abs. 3 dieser AGB), kann Gostnorm die Zahlungsmöglichkeit via Rechnung oder das SEPA Lastschriftverfahren anbieten. Gostnorm behält sich jedoch für jeden Fall vor, die Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Zahlungsweise abhängig von der Art und Weise des Transportgegenstands, der Versandregion und/oder anderen sachlichen Kriterien einseitig einzuschränken.
  5. Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
  6. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den geschuldeten Betrag an Gostnorm bezahlt. Bei Zahlungsverzug erhebt Gostnorm Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (zur Definition siehe § 1. Abs. 3. dieser AGB), erhebt Gostnorm Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

§ 6. Ausführung des Transportes

  1. Der Empfänger des Transportgegenstands ist verpflichtet, den Transportgegenstand auf äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen. Äußerlich erkennbare Schäden sind zwingend in der Empfangsbescheinigung zu vermerken. Hierauf ist der Empfänger vom Kunden hinzuweisen.
  2. Bei jedem Nichtantreffen des Kunden innerhalb des vertraglich vereinbarten Abhol-Zeitraumes des Transportgegenstands kann Gostnorm dem Kunden 8,00EUR (inklusive Umsatzsteuer) in Rechnung stellen; gleiches gilt, wenn der zu versendende Transportgegenstand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, vom durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmen berechtigterweise zurückgewiesen wird. Der Kunde hat es zu vertreten, wenn der Transportgegenstand nicht den AGB von Gostnorm bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entspricht.
  3. Die Zustellung des Transportgegenstands erfolgt, soweit nicht anders vereinbart oder in den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens nicht anders vorgesehen, durch Übergabe an den Empfänger gegen entsprechend quittierende Unterschrift des Empfängers. Wird der Empfänger selbst nicht angetroffen, kann der Transportgegenstand auch an andere Personen zugestellt werden, siehe dazu § 2. Abs. 4 dieser AGB.
  4. Gostnorm kann dem Kunden jeden erfolglosen Zustellversuch beim Empfänger wie folgt zusätzlich in Rechnung stellen: Bei einem Gewicht des zu versendenden Transportgegenstands von bis zu 100 kg: 14,75 EUR (inklusive Umsatzsteuer); bei einem Gewicht des zu versendenden Transportgegenstands von mehr als 100 kg: 14,75 EUR für die ersten 100kg und 6,95 EUR je weitere angefangene 100 kg (jeweils inklusive Umsatzsteuer).
Sonderregelungen bei Internationalen Transporten
  1. Über die Webseite vereinbart und bezahlt der Kunde die Kosten der Abholung, der Beförderung und der einmaligen Zustellung des Transportgegenstands. Zollgebühren und Steuern, die in einzelnen Ländern im Zusammenhang mit dem Transport erhoben werden können, liegen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs von Gostnorm. Es obliegt allein dem Kunden, sich über Steuern, Entgelte und Zollgebühren zu informieren, die bei Ankunft der Sendung im Zielland des Empfängers anfallen können. Dies geschieht im Optimalfall über die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes. Gostnorm ist weder in der Lage, noch befugt oder berechtigt, die exakten Bedingungen und die jeweils gültigen Steuersätze anzugeben. Der Empfänger der Sendung hat alle Zollabgaben und Gebühren zu tragen, die die Zollbehörde des Ziellandes erhebt. Alle vom Empfänger nicht beglichenen Zollabgaben, Gebühren oder sonstigen Kosten legt Gostnorm dem Kunden zur Last. Weigern sich der Empfänger des Transportgegenstandes oder der Adressat, die entsprechenden Kosten oder Gebühren zu begleichen, hat sie der Kunde zu tragen. Viele Länder erheben eine Gebühr für die Vernichtung des Transportgegenstands, wenn die entsprechenden Aufwendungen nicht beglichen werden. Diese Gebühr geht ebenfalls zu Lasten des Kunden. In den Fällen ausbleibender Zahlungen ist Gostnorm zur Leistungserbringung aus dem Transportvertrag nicht mehr verpflichtet, ebenso wenig zum Rücktransport des Transportgegenstands.
  2. Vorstehende Bestimmungen gelten auch bei Importen, bei denen es dem Empfänger eines Transportgegenstandes im Inland obliegt, alle Zollgebühren, Abgaben und weitere möglicherweise erhobene Gebühren zu begleichen. Bei Transportverträgen, bei denen der Kunde Gostnorm mit dem Import eines Transportgegenstandes beauftragt, ist der Kunde Empfänger einer Sendung. In diesen Fällen setzen Gostnorm bzw. das durch den Kunden ausgewählte Transportunternehmen den Kunden nach der Zollabwicklung über die Kosten der Überlassung des Transportgegenstands in Kenntnis. Die entsprechende Gebühr hat der Kunde bei Zustellung zu entrichten. Nimmt der Kunde die entsprechende Zahlung nicht innerhalb von 48 Stunden nach Mitteilung vor, behält sich Gostnorm das Recht vor, den Transportgegenstand beim deutschen Zoll zurückzuweisen. Dies kann für den importierenden Kunden Verwaltungsstrafen nach sich ziehen, für die Gostnorm nicht aufkommt.
  3. Für den Fall, dass der grenzüberschreitende Transport einer Ausfuhrgenehmigung bedarf, ist allein der Kunde für deren Einholung verantwortlich. Die Ausfuhrgenehmigung ist dem Transportgegenstand einsehbar beizufügen. Gostnorm bzw. das durch den Kunden gewählte Transportunternehmen sind vor Beginn des Transports über den Umstand der Genehmigungspflicht sowie über den Inhalt der Genehmigung zu informieren (letzteres nur, soweit die entsprechenden Informationen für die Erfüllung des Transportvertrages relevant sind). Gostnorm ist zum Zwecke der Erfüllung des Transportvertrages berechtigt aber nicht verpflichtet, auf der Grundlage offensichtlicher Fakten bzw. vom Kunden zur Verfügung gestellter Informationen im Namen des Kunden folgende Handlungen vorzunehmen: i) Vervollständigung des Frachtbriefs, ii) Ergänzung von relevanten Versendungsinformationen, iii) Zahlung von erforderliche Steuern und Zöllen gemäß anwendbaren Gesetzen und Verordnungen, iv) Auftreten als Spediteur für den Kunden zu Zollzwecken beim Export, v) Auftreten als Empfänger beim Import, jedoch ausschließlich zum Zwecke der Bestimmung eines Zollabwicklers für die Zollanmeldung und – Abfertigung, und vi) den Transportgegenstand auf Weisung einer Person, die Gostnorm oder das durch den Kunden ausgewählte Transportunternehmen als bevollmächtigt erachten dürfen, zu dem Einfuhrbevollmächtigten des Empfängers oder zu einer anderen Adresse umzuleiten.
  4. Muss ein Transportgegenstand von außerhalb des Versandlandes zurückgesandt werden, wird eine der Sendung entsprechende Einfuhrgebühr fällig. Diese übersteigt wahrscheinlich die für die Ausfuhr des Transportgegenstands entrichtete Gebühr. Sie geht zu Lasten des Kunden, welcher den Transport beauftragt hat.
  5. Die Zollabwicklung kann bis zu 12 Werktage in Anspruch nehmen und ist nicht in der angegebenen Versandlaufzeit inkludiert.

§ 7. Sicherungsleistungen und Wertersatz

  1. Alle Dienstleistungen beinhalten eine Versicherung mit beschränktem Haftungsbetrag gegen Beschädigungen und Verluste auf dem Transportweg (die genaue Höhe hängt vom gewählten Transportunternehmen ab und wird dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt).
  2. Wünscht der Kunde eine Versicherungsdeckung in Höhe des Gesamtwertes des Transportgegenstands, ist dies bei Auftragserteilung anzugeben. Wird eine Höherversicherung vereinbart, so gilt diese unabhängig von der Anzahl der Einzelpakete für die gesamte Sendung, für die sie abgeschlossen wird. Gostnorm rät von der Versendung von Transportgegenständen ab, deren Wert die Höchstgrenze einer optional abschließbaren Höherversicherung übersteigt.
  3. Bei Verlust oder Beschädigung des versandten Transportgegenstands leistet Gostnorm maximal bis zur Höhe des bei Auftragserteilung gewählten Sicherungsleistungsbetrages Wertersatz wie folgt:
  • Bei Verlust von Transportgegenständen, die im Zusammenhang mit einem Kaufgeschäft versandt wurden, leistet Gostnorm Wertersatz in Höhe des bei dem Kaufgeschäft vereinbarten Kaufpreises oder des Einkaufspreises des Verkäufers, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. In allen anderen Fällen eines Verlustes leistet Gostnorm Wertersatz in Höhe des Verkehrswertes. Der Wertersatz erfolgt in Höhe des Nettobetrages ohne Umsatzsteuer, wenn der Ersatzberechtigte zum Ausweis von Vorsteuer berechtigt ist, und in Höhe des Bruttobetrages einschließlich Umsatzsteuer, wenn dies nicht der Fall ist. Anderes regeln ggf. die Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens.
  • Wurde der versendete Transportgegenstand beschädigt, bemisst sich der Wertersatz nach den Kosten der Reparatur; bei Berechtigung des Ersatzberechtigten zum Vorsteuerabzug ohne Umsatzsteuer ansonsten einschließlich Umsatzsteuer. Ist eine Reparatur unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigem wirtschaftlichem Aufwand möglich, gelten die Regelungen bei Verlust. Anderes regeln ggf. die Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens.
  • Der bei Auftragserteilung vom Kunden gewählte Sicherungsleistungsbetrag ist die Höchstgrenze des Wertersatzes, den Gostnorm insgesamt in einem Schadensfall und für jeden Transportauftrag leistet, eine etwa zu erstattende Umsatzsteuer ist dabei eingeschlossen. Anderes regeln ggf. die Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens.
Ein Wertersatz ist ausgeschlossen, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf ungenügender Verpackung oder mangelhafter Kennzeichnung des versendeten Transportgegenstands beruhen; Gostnorm hält dem Kunden auf der Webseite eine Richtlinie zur Verpackung vor, diese gilt als verbindlich; ebenso erfolgt kein Wertersatz, wenn der zu versendende Transportgegenstand zu den von der Beförderung ausgeschlossenen Gütern gehört. Anderes regeln ggf. die Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens.
Vorstehende Bestimmungen zum Wertersatz, etwaigen Einschränkungen oder zum etwaigen Ausschluss von Wertersatzleistungen sind nur anwendbar, soweit nicht zwingend anderslautende gesetzliche Regelungen Anwendung finden.

§ 8. Mitwirkungspflicht des Kunden


  1. Der Kunde hat den von Gostnorm angebotenen Service und die angebotenen Transportdienstleister nach eigenem Ermessen auszuwählen. Der Kunde hat alle für die Beförderung, Zustellung und Abrechnung der Sendung erforderlichen Angaben richtig, vollständig und rechtzeitig zu übermitteln. Weisungen des Kunden sind für Gostnorm nur verbindlich, wenn diese in der, je nach Service, festgelegten Form erfolgen. Soweit erforderlich, hat der Kunde auf der Sendung ausreichend und richtig ausgefüllte Aufkleber deutlich sichtbar anzubringen.
  2. Dem Kunden obliegt es, eine nach seinem eigenen Ermessen richtige Haftung oder Versicherung zu wählen, die seine Schäden bei Verlust, Beschädigung, Verspätung oder einer sonst nicht ordnungsgemäßen Leistung am ehesten deckt.
  3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Sendung versandfertig zur Abholung an einem leicht zugänglichen Ort bereitsteht. Die Sendung hat nach Anzahl, Gewicht und Abmessung in verpacktem Zustand den Angaben bei der Auftragserteilung zu entsprechen. Von der äußeren Verpackung darf kein Rückschluss auf den Wert des Gutes möglich sein. Die Sendungen sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Identifikation ermöglicht wird, insbesondere der Absender und Empfänger eindeutig identifizierbar sind. Er wird die Sendungen so verpacken, dass sie vor Verlust oder Beschädigung geschützt sind und dass auch an Sendungen Dritter beim Transport keine Schäden entstehen. Die §§ 410, 411 HGB sind zu beachten. Anleitungen zum ordnungsgemäßen Verpacken der Sendungen findet der Kunde unter der Rubrik Verpackungsrichtlinien auf der Webseite.  
  4. Entspricht eine Sendung nicht den vorstehenden Regelungen, kann Gostnorm den Transport verweigern oder eine bereits übernommene Sendung an den Absender zurückgeben bzw. zur Abholung bereithalten.

§ 9. Vom Transport ausgeschlossen Gegenstände

  1. Es obliegt allein dem Kunden, den Transportgegenstand daraufhin zu überprüfen, ob dieser den AGB von Gostnorm bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entspricht.
  2. Folgende Artikel sind vom Versand ausgeschlossen und dürfen mit keinem der von uns angebotenen Versanddiensten verschickt werden. Jegliche zusätzlich entstehenden Kosten für den Rücktransport, Zuschläge oder Bearbeitung der Sendung werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  3. Verbotene und vom Versand ausgeschlossene Versandgegenstände:
    • Aerosol / Spray / Nagellack / Parfüm in nicht-EU Länder
    • Airbags
    • Artikel, die von der ICAO verboten sind (International Civil Aviation Organisation)
    • Artikel, die von der IATA verboten sind (International Air Transport Association)
    • Bargeld / Schecks / Falschgeld / Aktien / Lottoscheine / Kreditkarten
    • Batterien / Akkus in nicht-EU Länder
    • Biologische Proben
    • Briefmarken (unfrankiert)
    • Drogen
    • Diamanten / Edelsteine / Edelmetalle / echter Schmuck / Uhren
    • Feuerlöscher
    • Gebrauchte Motoren
    • Gefährliche Güter im Sinne der Gefahrgutverordnung
    • Gestohlene Gegenstände
    • Medikamente in nicht-EU Länder
    • Persönliche Gegenstände (personall effects) in nicht-EU Länder
    • Pflanzen / Samen in nicht-EU Länder
    • Reifen nach Schweden
    • Schusswaffen im Sinne des § 1 Waffengesetz sowie Luftdruckwaffen, Pistolen, Gewehre und Munition
    • Öl
    • Tiere / Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen
    • Versandgegenstände die Menschen oder Tiere oder ein Beförderungsmittel gefährden könnten, oder die auf sonstige Weise andere von der Transportfirma beförderte Waren verschmutzen oder beschädigen könnten, oder deren Beförderung, Aus- oder Einfuhr nach geltendem Recht verboten ist.
  4. Die nachfolgenden Artikel können zwar versendet werden, jedoch besteht kein Schadensersatzanspruch:
    • Antiquitäten / Kunstgegenstände
    • Computer / Laptops / Fernseher / LCD Displays / Plasma
    • Dokumente / Geschäftsdokumente
    • Eintrittskarten / Reisetickets
    • Flüssigkeiten
    • Glas / Marmor / Glasfaser / Porzellan / Glasgeschirr / Keramik / Fliesen ( jegliche Artikel, die diese Materialien beinhalten )
    • Lebensmittel (verderbliche Artikel)
    • Musikinstrumente (wenn nicht in einem Hartschalenkoffer versendet)
    • Schlüssel
  5. Gostnorm hat das Recht, einen Transportgegenstand zurückzuweisen und die Leistungserbringung zu verweigern, wenn wichtige Gründe vorliegen. Wichtige Gründe sind insbesondere dann vorhanden, wenn der Transportgegenstand nicht den AGB von Gostnorm bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entspricht und daher von der Beförderung ausgeschlossen ist. Insbesondere, aber nicht ausschließlich ist dies der Fall, wenn beispielsweise i) die Verpackung des Transportgegenstands fehlt oder sie nicht vollständig ist, oder ii) wenn der Transportgegenstand die bei Auftragserteilung angegebenen Maße und Gewichte überschreitet, oder iii) wenn der Transportgegenstand aus anderen Gründen von der Beförderung ausgeschlossen ist. Die Berechtigung, einen Transportgegenstand zurückzuweisen, überträgt Gostnorm bereits jetzt an das jeweils ausgewählte Transportunternehmen. Hat der Kunde seine Gegenleistung bereits vor Beginn der Dienstleistungsausführung durch Gostnorm bzw. das jeweils ausgewählte Transportunternehmen erbracht, wird diese an den Kunden erstattet.

  6. Stellen Gostnorm bzw. das Transportunternehmen bei der Abholung fest, dass es sich bei dem Transportgegenstand um einen solchen handelt, der nicht den AGB von Gostnorm bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmen entspricht, ist der Kunde ggf. dazu verpflichtet, eine anfallende Gebühr zu zahlen. Ob eine solche Gebühr anfällt, ergibt sich aus den AGB von Gostnorm bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens.

  7. Gehört ein Transportgegenstand zu den von der Beförderung ausgeschlossenen Gütern, kann es passieren, dass er nicht abgeholt, verspätet zugestellt, zurückgesandt oder von involvierten Zoll- oder anderen Behörden beschlagnahmt wird. Insbesondere, aber nicht ausschließlich in solchen Fällen sind die Erstattung der Transportkosten und/oder die Entgegennahme von Reklamationsansprüchen durch Gostnorm ausgeschlossen. Gostnorm ist in diesen Fällen auch nicht zur Rückgabe des Transportgegenstands verpflichtet. Eine etwaig für den Transport abgeschlossene Transportversicherung greift in diesen Fällen nicht ein.

  8. Über die vorstehend genannten Sendungen hinaus werden Sendungen mit einem Wert von mehr als 5.000,- € nicht befördert. Bei Beförderungen durch United Parcel Deutschland Inc. & Co. OHG beträgt der Warenwert nicht mehr als 5.000 US-$. Sofern eine Versicherung nach § 10 abgeschlossen wird, gilt der Beförderungsausschluss erst oberhalb des versicherten Warenwertes.

  9. Größen- und Gewichtsbegrenzungen der Sendung können, je nach Angebot und länderspezifisch variieren. Nähere Informationen erteilen wir auf Anfrage.
§ 10. Versicherung

Der Kunde kann, je nach ausgewähltem Service, durch Zahlung eines entsprechenden Zusatzentgeltes eine Transportversicherung zur Versicherung eines Warenwertes bis maximal 25.000,00 € abschließen oder uns beauftragen, zu seinen Gunsten und auf seine Rechnung eine entsprechende Versicherung einzudecken. Die Versicherung deckt das Interesse des Absenders an der jeweiligen bedingungsgerechten Sendung gegen die Gefahren des Verlustes und der Beschädigung mit der vereinbarten Versicherungssumme je Sendung. Durch Abschluss der Versicherung kann sich der Haftungsumfang ändern, siehe dazu § 11 Haftung. Vorrangig gelten Haftungsregelungen der Versicherungsbedingungen.
Vom Versicherungsschutz nicht gedeckt sind:
  • Schäden an Sendungen, für die ein Beförderungsausschluss nach § 9 dieser AGB besteht
  • Schäden an Sendungen, deren äußere Gestaltung oder Verpackung Rückschlüsse auf den Wert des Gutes zulassen
  • Schäden, die durch fehlende oder mangelhafte Verpackung oder durch vorsätzliche Herbeiführung des Schadensfalles vom Absender verursacht worden sind.

§ 11. Haftung

  1. Gostnorm haftet für Schäden, die selbst, durch eigene Leute oder durch Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, ohne Rücksicht auf die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen im Umfang der gesetzlichen Grenzen, wenn die benannten Personen in Ausübung ihrer Verrichtung gehandelt haben.
  2. Gostnorm haftet unabhängig vom Verschuldensgrad im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden, die auf einer schuldhaften Vertragspflichtverletzung von Gostnorm, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Gostnorm beruhen.
  3. Entspricht der Transportgegenstand nicht den AGB von Gostnorm bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens, so ist die Haftung von Gostnorm gegenüber dem Kunden bei Beschädigung, Beschlagnahme oder Verlust des Transportgegenstands ausgeschlossen, selbst dann, wenn Gostnorm den Transport trotz der Existenz einer Zurückweisungsberechtigung aus diesen AGB bzw. aus den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens vornimmt.
  4. Gostnorm haftet im Übrigen für den Verlust und die Beschädigung von Transportgegenständen, die diesen den AGB und den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entsprechen, sowie für die schuldhaft nicht vertragsgemäße Erfüllung sonstiger Pflichten im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens und nur im Rahmen der gesetzlichen Haftungsgrenzen. Der Ersatz aller darüber hinausgehenden Schäden ist ausgeschlossen (u. a. entgangener Gewinn, entgangene Zinsen), es sei denn, dem stehen zwingende gesetzliche Regelungen entgegen.
  5. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten unabhängig davon, ob Gostnorm vor oder nach der Entgegennahme des Transportgegenstands durch den Kunden auf die Gefahr eines spezifischen Schadens hingewiesen wurde. Besondere Risiken können durch den Kunden separat versichert werden.
  6. Gostnorm ist immer dann von der Haftung befreit, soweit der jeweils eingetretene Schaden auf Umständen beruht, die auch bei größter Sorgfalt nicht vermieden werden und deren Folgen nicht abgewendet werden können (z. B. Streik, Naturkatastrophen, Krieg, Embargo, höhere Gewalt).
  7. Soweit nach dem einzelnen Transportvertrag die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist oder eines bestimmten Ablieferungstermins durch Gostnorm geschuldet ist, ist die Haftung für die Überschreitung dieser Lieferfrist bzw. die Abweichung von diesem Termin auf den dreifachen Betrag der Fracht (dreifaches Entgelt) begrenzt. Die Haftung von Gostnorm für den Service „Nachnahme“ ist bei Fehlern bei der Einziehung oder Übermittlung des Betrages auf den Nachnahmebetrag begrenzt. Die Haftung von Gostnorm für die Services „Rückschein“ und „Eigenhändig“ ist auf das Zusatzentgelt beschränkt.
  8. Die in den §§ 425 Abs. 2 und 427 HGB genannten Fälle der Schadensteilung und besonderen Haftungsausschlussgründe bleiben ebenso wie die Regelungen in §§ 430, 432 HGB von vorstehenden Regelungen unberührt. Dies gilt gleichermaßen für sämtlichen anderen gesetzlichen und zwingend geltenden Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse.
  9. Die Haftung des Kunden, insbesondere nach § 414 HGB, bleibt von vorstehenden Regelungen gänzlich unberührt. Der Kunde haftet insbesondere, aber nicht ausschließlich für diejenigen Schäden, die Gostnorm oder Dritten aus dem Transport von Verbotsgütern oder der Verletzung seiner Pflichten gemäß den Regelungen dieser AGB bzw. der Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entstehen. Darüber hinaus haftet der Kunde gegenüber Gostnorm für sämtliche Beförderungskosten, Lager- und sonstigen Zusatzkosten, Zölle und Steuern, die für die Beförderungsleistung von Gostnorm anfallen oder die Gostnorm im Interesse des Absenders oder des Empfängers oder eines Dritten entstehen, sowie für die Freistellung bzw. Erstattung hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, Schäden, Geldstrafen und Kosten, die entstehen, weil die Sendung berechtigterweise von der Beförderung ausgeschlossen ist. Der Kunde stellt Gostnorm insoweit von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern hin vollumfänglich frei.
  10. Vorstehende Bestimmungen zur Haftung und etwaigen Einschränkungen sind nur anwendbar, soweit nicht zwingend anderslautende gesetzliche Regelungen Anwendung finden.

§ 12. Allgemeine Bestimmungen

  1. Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und Gostnorm  gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG).
  2. Der Kunde kann Ansprüche gegen Gostnorm weder abtreten noch verpfänden; dies gilt nicht für Geldforderungen.
  3. Der Kunde kann gegen eine Forderung von Gostnorm nur mit Forderungen aufrechnen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
  4. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Heinsberg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit Gostnorm; gleiches gilt, wenn der Kunde bei Auftragserteilung an Gostnorm keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.
  5. Gostnorm kann zur Kundenbindung und Absatzförderung Gewinnspiele, Wettbewerbe und ähnliches anbieten. Diese sind zeitlich begrenzt und können ohne vorherige Ankündigung eingebunden und wieder deaktiviert werden. Einen Anspruch, darauf dass diese immer dem Kunden zur Verfügung stehen besteht nicht. Die Regeln zur Teilnahme werden in jeder Aktion einzeln beschrieben und müssen vor der Teilnahme bestätigt werden.
  6. Ist eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.
Stand: 11.2015
Uuups!