Gut zu wissen

Versandabwicklung durch UPS

Das Versandunternehmen UPS wickelt exklusiv alle Sendungen ab, die Sie über das versand-office.de erstellen. UPS ist ein renommierter und weltweit geschätzter Logistikdienstleister, der gerade bei eiligen und wichtigen Sendungen die richtige Wahl ist. Durch das versand-office.de und dessen auf Wenigversender zugeschnittene Tarifmodelle bekommen Sie die Gelegenheit, diesen erstklassigen Service für alle Ihre Paketsendungen zu nutzen.

Um Unregelmäßigkeiten zu vermeiden, beachten Sie daher bitte folgende Tipps und Standards.

Verpackungstipps - Damit es gut ankommt!

Eine gute Verpackung kann Ihnen eine Menge Sorgen ersparen.

Kommt das Versandgut zu Schaden, wird UPS die Außen- und Innenverpackung genauer begutachten, bevor eine Erstattung der Versandkosten und des Versandgutwertes erfolgt. Sollte die Verpackung dabei als nicht ausreichend eingestuft werden, erfolgt keine Schadensregulierung. Achten Sie daher immer auf ausreichende Innenverpackung und eine stabile Kartonage, denn eine Fallhöhe von 80 cm muss jedes Versandgut (siehe Beförderungsbedingungen UPS) unbeschadet überstehen.

Folgende Punkte sollten Sie dabei beachten:

1. Kartonage (Außenverpackung)

- Prüfen Sie die Stabilität und Festigkeit der Außenverpackung, denn während des Versandweges lasten auf den Kartons teilweise bis zu 100 Kg! Wir Empfehlen Ihnen daher eine doppelwellige Kartonage zu verwenden.

- Achten Sie bei gebrauchten Kartons auf Risse und beseitigen Sie diese nach Bedarf.

2. Polstermaterial (Innenverpackung)

- Grundsätzlich gilt, dass das Versandgut kein Spiel innerhalb des Kartons haben darf.

- Polstern Sie leichte Packstücke mit leichtem Material (z.B. Luftpolster) und schwere Packstücke mit schwerem Material (z.B. Papppolster) aus.

- Seinen Sie besonders sorgfältig beim Verpacken, wenn Sie in einem Karton empfindliche und schwere Packgüter kombinieren müssen. Packen Sie die leichten und empfindlichen Güter zusätzlich in einen getrennten Karton.


3. Verschluss der Kartonage

- Verschließen Sie die Außenverpackung und umreifen Sie mit geeignetem Klebeband zusätzlich alle Kanten. Hier gilt der Grundsatz, je mehr Klebeband, desto besser.

- Achten Sie bei bereits verwendeter Kartonage auf alte Versandetiketten und entfernen Sie diese, damit es nicht zu einer Fehlsortierung in den Depots kommt.

Wenn Ihre Sendung beschädigt angekommen ist, beachten Sie bitte Folgendes:

Grundsätzlich muss ein Schaden oder eine Nachforschung immer über das UPS-Callcenter aufgegeben werden. Bitte teilen Sie immer die Paketnummer der betroffenen Sendung mit. Sie erhalten eine Bearbeitungsnummer und UPS setzt sich nach Aufklärung mit Ihnen in Verbindung.

Das beschädigte Paket muss samt Kartonage, Polstermaterial und Inhalt an UPS übergeben werden, damit Verpackungsexperten beurteilen können, ob die Verpackung hinsichtlich der UPS- Beförderungsbedingungen ausreichend war. Wenn das Paket nicht übergeben wird, können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Zudem muss ein Formular zur Schadensersatzanforderung ausgefüllt werden und der Wert der Ware mit einer Rechnung nachgewiesen werden.

Im Schadensfalle haben Sie Anspruch auf Erstattung Ihrer Versandkosten und des Wertes Ihrer Paketsendung durch UPS, wenn die Verpackung ausrechend war. Sollte der Wert einer Paketsendung den Betrag von 510 € übersteigen, empfehlen wir Ihnen, den tatsächlichen Wert der Sendung zu versichern. Ansonsten wird Ihnen maximal der Betrag von 510 € erstattet.

Abholaufträge

Wenn Sie eine Abholung Ihrer Pakete veranlassen, haben Sie die Möglichkeit, ein Zeitfenster zu wählen. Entweder vormittags 9:00-12:00 Uhr oder nachmittags 12:00 bis 17:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass Abholaufträge für nationale, nicht eilige Sendungen - Versandservice: National Standard - immer am folgenden Werktag ausgeführt werden.

Eilige oder internationale Sendungen - Versandservice: National Express 12:00 und EU Standard - werden noch am selben Tag ausgeführt, sofern Sie diesen Auftrag rechtzeitig - bis 14:00 Uhr - geschaltet haben. Sollte ein Abholauftrag nicht umgesetzt werden, entstehen für Sie keine Folgekosten. Sie können dann entweder einen erneuten Abholauftrag starten oder Ihr Paket im nächstgelegenen UPS Paket-Shop (Accesspoint) abgeben.

Die Abgabe im UPS Paketshop ist empfehlenswert, da Sie die Versanddauer dadurch um einen ganzen Tag beschleunigen können, wenn Sie Ihre Sendung rechtzeitig aufgeben.

Abgabe in einem UPS Paket-Shop

Es besteht ein flächendeckendes Netzwerk aus UPS Paket-Shops, den sogenannten Accesspoints, welches Ihnen die Gelegenheit bietet, zu flexiblen Zeiten Ihre vorfrankierten Pakete zum Versand aufzugeben. Die Paketshops sind an bekannten Einzelhandelsstandorten angeordnet und verfügen über lange Öffnungszeiten, an Werktagen als auch an Wochenenden. Bitte beachten Sie, dass nur Pakete mit dem Maximalgewicht von 20 Kg und der Maximallänge von 150 cm abgegeben werden dürfen.

Zustellung Ihrer Pakete an eine Geschäftsadresse

Sofern Sie an eine Geschäftsadresse versenden, unternimmt UPS grundsätzlich drei Zustellversuche, um das Paket an Ihren Empfänger zu übergeben. Sollten alle drei Zustellversuche erfolglos bleiben und keine der Parteien, weder Versender noch Empfänger, reagiert, wird diese Sendung an die von Ihnen angegebene Absender-/Rücksendeadresse kostenpflichtig zurückgesendet.

Zustellung Ihrer Pakete an eine private Adresse

Wenn die Zustellung an eine private Adresse erfolgt, unternimmt UPS einen Zustellversuch. Sollte dieser nicht abgeschlossen werden können, hinterlässt der Fahrer eine Notiz mit dem Hinweis, dass das Paket im nächsten UPS- Paket-Shop (Accesspoint) hinterlegt wird und wo dieser zu finden ist. Diese Verfahrensweise bietet dem privaten Empfänger den Vorteil, dass sein Paket noch am selben Tag abgeholt werden kann. Pakete werden 5 Werktage in den UPS- Paket-Shops gelagert – natürlich kostenfrei!

Von der Beförderung ausgeschlossene Waren

Bitte beachten Sie, dass es eine Reihe von Gütern gibt, die entweder von der Beförderung ausgeschlossen sind oder nur auf eigenes Risiko versendet werden dürfen. (siehe Beförderungsbedingungen UPS Punkt 3)
Auf eigenes Risiko können Sie folgende Waren versenden:

- Alkoholische Getränke
- Gegenstände von besonderem Wert z.B. Kunstgegenstände, Antiquitäten, Edelsteine, Gold und Silber… 

Vom Versand ausgeschlossen sind:

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  • Gefahrgut
  • Feuerwaffen
  • Felle
  • Elfenbein und Elfenbeinerzeugnisse
  • Lebende Tiere
  • Geld und begebbare Papiere
  • Leicht verderbliche Waren
  • Pflanzen
  • Pornographisches Material
  • Saatgut

Mögliche Nachbelastungen:

Bitte beachten Sie, dass bei jedem Paket die Paketmaße von UPS automatisch geprüft werden. Falls Pakete größer sind als der gekaufte Tarif, werden Sie automatisch eine Nachbelastung bekommen.

Zusätzliche Handhabung

UPS behält sich das Recht vor, für jedes Paket, das nach Meinung von UPS eine zusätzliche Handhabung erfordert, in eigenem Ermessen einen Zuschlag zu erheben.

Zusätzliche Handhabung gilt unter Anderem für:

  • Waren in einer Metall- oder Holzverpackung
  • Gegenstände in zylindrischen Behältern, wie z.B. Fässer, Eimer, Kanister oder Reifen, die nicht vollständig in einer Verpackung aus Wellpappe eingeschlossen sind
  • Pakete mit einer Länge über 150cm oder Pakete, deren zweitlängste Seite 76cm überschreitet
  • Jedes Paket mit einem tatsächlichen Gewicht über 32kg (nicht Volumengewicht)

Anschriftenberichtigung

  • Ist eine Korrektur der Adresse nötig, nachdem der Paketschein bereits erstellt wurde, kann ein Zuschlag anfallen

Unzustellbare Sendungen/Rücksendungen

  • Wird das Paket trotz aller Bemühungen als unzustellbar eingestuft (Adressfehler, Annahmeverweigerung, etc), wird es an den Versender zurückgeschickt und in Rechnung gestellt

Aufbewahrungsfrist Ihrer Paketsendungen in unserem Lager

Sollte Ihre Paketsendung aus bestimmten Gründen (Annahmeverweigerung, unzustellbar etc.) an versand-office.de zurückbefördert werden, werden Sie darüber unverzüglich von uns informiert. Bleiben unsere Benachrichtigungen unbeantwortet, werden alle Pakete kostenlos und maximal 28 Kalendertage in unserem Lager für Sie aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist sehen wir uns gezwungen, gemäß den gesetzlichen Vorschriften, die Paketsendungen zu vernichten, verwerten oder zu veräußern.


Uuups!